Proben und Veranstaltungen bis auf Weiteres abgesagt
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit zusammenhängenden Beschränkungen sind alle Proben und zeitnahen Veranstaltungstermine bis auf Weiteres abgesagt.
Jahreshauptversammlung – frühestens Ende Juni/Anfang Juli
Aktuell ist auch das Abhalten von Jahreshauptversammlungen untersagt. Vermutlich wird sich die Freigabe für JHVen an die Freigabe für den Gastronomiebetrieb richten. Dann wären diese frühestens nach Pfingsten möglich. Zusätzlich müsste die Frist von 14 Tagen für die Einladung eingehalten werden. Eine JHV wäre also frühestens Ende Juni/Anfang Juli möglich. Wir müssen zunächst die Freigabe für solche Veranstaltungen abwarten und dann die Möglichkeiten ausloten, wie evtl. Vorgaben für die Ausrichtung (erforderliche Raumgröße, Abstand usw.) eingehalten werden können. Die Vorstandschaft ist bemüht, die JHV so frühzeitig wie möglichst stattfinden zu lassen.