Concordia Straßbessenbach

Mitgliederversammlung 2021

Satzungsgemäß laden wir hiermit alle Mitglieder zu unserer nächsten Mitgliederversammlung am Freitag, den 23.07.2021 um 20.00 Uhr in die Bessenbachhalle ein.

 

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
  2. Totengedenken
  3. Bericht des 1. Vorsitzenden
  4. Bericht der Kassiererin
  5. Bericht der Kassenprüferinnen
  6. Entlastung des Vorstands
  7. Bericht der Seniorenbeauftragten
  8. Bericht der Chorleiter der Juniorchöre
  9. Bericht des Chorleiters des Erwachsenenchors
  10. Anträge
    • Satzungsänderung
    • Finanzmittelverwendung
  1. Verschiedenes
    • Bedingungen für Präsenzproben
    • Planung für 2021/2022/2023

 

Details zu dem Antrag auf Satzungsänderung

Der aktuelle Wortlaut in § 8 Vorstand Absatz 1 und 2:

Der Vorstand besteht aus:

a) dem 1. Vorsitzenden

b) dem 2. Vorsitzenden

c) dem 3. Vorsitzenden

c) dem Schriftführer

d) dem Kassenwart

e) zwei gewählten Beisitzern

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der 

3. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der 2. Vorsitzende und der 3. Vorsitzende den Verein nur im Verhinderungsfall des 1. Vorsitzenden vertreten darf.

wird geändert in:

Der Vorstand besteht aus:

a) dem 1. Vorsitzenden

b) dem 2. Vorsitzenden

c) dem Schriftführer

d) dem Kassenwart

e) dem Medienwart

f) zwei gewählten Beisitzern

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der 2. Vorsitzende den Verein nur im Verhinderungsfall des 1. Vorsitzenden vertreten darf.

 

Der aktuelle Wortlaut in § 9 Zuständigkeit des Vorstands Absatz 6:

Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die einen Betrag von Euro 300,00 übersteigen, bedürfen der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. + 3. Vorsitzenden nach § 26 BGB der Zustimmung des Gesamtvorstandes. Bei Rechtsgeschäften, die einen Betrag von Euro 2 000,00 übersteigen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

wird geändert in:

Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die einen Betrag von Euro 300,00 übersteigen, bedürfen der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende nach § 26 BGB der Zustimmung des Gesamtvorstandes. Bei Rechtsgeschäften, die einen Betrag von Euro 2 000,00 übersteigen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

 

Weitere Angelegenheiten

Jedes Mitglied kann bis spätestens 1 Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten mit auf die Tagesordnung gesetzt werden. Über später eingehende Anträge und über deren Zulassung entscheidet die Mitgliederversammlung.

Die Versammlung ist eine gute Gelegenheit sich nach langer Zeit wieder persönlich zu begegnen. Wir freuen uns über den Besuch jedes aktiven und passiven Mitglieds, sowie aller unserer Ehrenmitglieder.

 

Onlineproben

Bis auf Weiteres finden unsere Proben online statt. Wir verwenden hierfür die Plattform Zoom